Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SaaS-Lösung „Soverra“
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der SaaS-Lösung „Soverra“ („Plattform“) zur Unterstützung von Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz („GwG“) bei der Organisation, Durchführung und Dokumentation von Kundenprüfungen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der DARE Labs GmbH, Sulzbacher Str. 48, 90489 Nürnberg, Deutschland („Anbieter“) und Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind („Kunde“). Die Plattform richtet sich ausschließlich an solche Kunden.
(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit seiner Registrierung und Bestellung, dass er die Plattform ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen beruflichen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit nutzt.
(3) Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform während der vereinbarten Vertragslaufzeit zur internetbasierten Nutzung bereit. Soverra unterstützt insbesondere die Kundenidentifizierung, die Feststellung wirtschaftlich Berechtigter, Risikoeinstufungen, PEP- und Sanktionslistenabgleiche, den Abruf von Unternehmensinformationen, die Dokumentenverwaltung, Erinnerungen sowie die Erstellung und den Export einer hash-verketteten Prüfakte.
(2) Die Plattform dient ausschließlich als technische Unterstützung bei der Organisation und Dokumentation von Prüfprozessen. Sie ersetzt weder die eigenständige Prüfung und Bewertung durch den Kunden noch dessen gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen, vertraglichen oder internen Pflichten.
(3) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem bei Registrierung beziehungsweise Paketauswahl ausgewählten Paket sowie den dabei klar und deutlich angezeigten Leistungsmerkmalen, Funktionen, Nutzungsgrenzen, Preisen und sonstigen Bedingungen. Diese Angaben werden Bestandteil des Vertrags und gehen allgemeinen Leistungsbeschreibungen in diesen AGB oder auf der Website vor.
(4) Je nach Paket können insbesondere folgende Nutzungsgrenzen gelten:
- die Anzahl der zugelassenen Nutzerkonten;
- die Anzahl gleichzeitig laufender Fälle;
- die Anzahl der pro Kalendermonat neu anlegbaren Fälle;
- der Umfang verfügbarer Funktionen, Exporte, Integrationen, Supportleistungen oder Speicherressourcen.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für seine beabsichtigte Nutzung geeignete Paketstufe auszuwählen und die vereinbarten Nutzungsgrenzen einzuhalten. Soweit die Plattform eine Überschreitung technisch verhindert oder zusätzliche Leistungen anbietet, gelten die im Bestellprozess oder innerhalb der Plattform hierfür angezeigten Bedingungen.
§ 3 Vertragsschluss und Online-Buchung
(1) Die Darstellung von Paketen, Preisen, Funktionen und Leistungsmerkmalen auf der Website oder in der Plattform stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters dar. Der Kunde wählt ein Paket aus, gibt die erforderlichen Unternehmens-, Bestell- und Kontaktdaten ein, hinterlegt eine Zahlungsmethode und bestätigt die Geltung dieser AGB sowie gegebenenfalls weiterer Vertragsdokumente.
(2) Durch Betätigung der als verbindliche Bestellung gekennzeichneten Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Angaben im Buchungsprozess prüfen und berichtigen.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung elektronisch bestätigt, den Zugang zur Plattform freischaltet oder mit der Leistungserbringung beginnt. Der Anbieter kann die Annahme bis zur Freischaltung ablehnen.
(4) Der Vertragstext, diese AGB, die bei Vertragsschluss maßgeblichen Paket- und Preisangaben sowie gegebenenfalls der Auftragsverarbeitungsvertrag werden dem Kunden elektronisch zugänglich gemacht.
§ 4 Vergütung, Zusatzkosten und Zahlung
(1) Die Vergütung für das ausgewählte Paket ergibt sich aus den bei Registrierung beziehungsweise Paketauswahl angezeigten und vom Kunden bestätigten Preisangaben. Sie ist, soweit nicht anders angezeigt, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer geschuldet.
(2) Einrichtungskosten werden derzeit nicht erhoben. Der Anbieter kann Einrichtungskosten künftig nur verlangen, wenn deren Höhe oder Berechnungsweise vor Abgabe der Bestellung klar und deutlich angezeigt wurde und die Einrichtungskosten Bestandteil der vom Kunden bestätigten Buchung geworden sind.
(3) Für einzelne Abrufe, Transaktionen oder Zusatzleistungen können zusätzliche Entgelte anfallen, insbesondere für PEP- und Sanktionslistenabgleiche sowie für Abrufe von Handelsregister- oder sonstigen Unternehmensinformationen. Kostenpflichtige Abrufe oder Zusatzleistungen werden dem Kunden vor ihrer Auslösung klar ersichtlich mit Preis oder Berechnungsweise angezeigt und nur nach Bestätigung durch den Kunden ausgelöst.
(4) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung beziehungsweise zum Beginn des jeweils abgerechneten Zeitraums sofort fällig. Die Abrechnung und automatische Belastung erfolgen über Stripe als Zahlungsdienstleister. Der Kunde hinterlegt bei Registrierung oder Paketauswahl eine gültige Zahlungsmethode über Stripe und sorgt während der Vertragslaufzeit für deren Gültigkeit, ausreichende Deckung und Aktualität.
(5) Schlägt eine Belastung fehl, darf der Anbieter die Zahlung über Stripe erneut anfordern oder Nachholversuche unternehmen. Der Kunde trägt die Kosten fehlgeschlagener Zahlungen oder Rücklastschriften nur, soweit diese von ihm zu vertreten sind und tatsächlich anfallen.
(6) Bleibt eine fällige Zahlung trotz angemessener Ankündigung oder Zahlungsaufforderung aus, darf der Anbieter den Zugang zur Plattform bis zum vollständigen Ausgleich offener Beträge sperren, soweit dies verhältnismäßig ist. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 5 Zugang, Nutzerkonten und zulässige Nutzung
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im Rahmen des gebuchten Pakets für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Eine Überlassung der Plattform an Dritte, Vermietung, Unterlizenzierung, Weiterveräußerung oder Nutzung zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig. Unberührt bleibt die Nutzung durch die vom Kunden ordnungsgemäß angelegten und berechtigten Nutzer.
(3) Der Kunde richtet Nutzerkonten ausschließlich für berechtigte Personen ein, verwaltet Berechtigungen sorgfältig und schützt Zugangsdaten, Links, Sicherheitscodes und sonstige Authentisierungsmittel vor Zugriffen Unbefugter. Er informiert den Anbieter unverzüglich über einen vermuteten oder festgestellten Missbrauch.
(4) Der Kunde darf die Plattform nicht rechtswidrig, missbräuchlich, sicherheitsgefährdend oder in einer Weise nutzen, die den Betrieb der Plattform, Rechte Dritter oder die vereinbarten Nutzungsgrenzen beeinträchtigt.
§ 6 Mitwirkungspflichten und Verantwortungsabgrenzung
(1) Der Kunde stellt alle für die Nutzung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Ansprechpartner richtig, vollständig und aktuell bereit. Er prüft Eingaben und hochgeladene Inhalte vor ihrer Nutzung und stellt sicher, dass er zu deren Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung berechtigt ist.
(2) Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung des GwG und sonstiger anwendbarer Vorschriften, insbesondere für die Identifizierung und Prüfung von Vertragspartnern und wirtschaftlich Berechtigten, die Beurteilung von Sachverhalten, die Risikoeinstufung, Entscheidungen über Maßnahmen oder Geschäftsbeziehungen sowie die Erfüllung von Informations-, Melde-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
(3) Der Anbieter ist weder Geldwäschebeauftragter noch Compliance-Beauftragter des Kunden. Er trifft keine rechtsverbindlichen Feststellungen, Freigaben oder Entscheidungen für den Kunden und erbringt keine Rechtsberatung. Automatisierte Hinweise, Treffer, Risikohinweise, Erinnerungen und Prüfakten sind unterstützende Informationen und ersetzen keine fachliche Prüfung des Kunden.
§ 7 Drittleistungen und Dienstleister
(1) Der Anbieter kann zur Leistungserbringung geeignete Dienstleister einsetzen. Für Hosting und den Betrieb der Datenbank können insbesondere Koyeb und/oder Neon eingesetzt werden; die hierfür vorgesehene primäre Speicherregion ist Deutschland. Für die Speicherung von Dokumenten und Backups kann Hetzner Object Storage mit Datenhaltung in Deutschland eingesetzt werden.
(2) Für einzelne Funktionen können handelsregister.ai zur Bereitstellung von Unternehmensinformationen, OpenSanctions für PEP- und Sanktionslistenabgleiche sowie Stripe für die Zahlungsabwicklung eingebunden werden. Der Umfang der jeweiligen Datenübermittlung richtet sich nach der vom Kunden genutzten Funktion und ist auf die hierfür erforderlichen Daten zu beschränken.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für Verfügbarkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit, Datenqualität, Trefferlogik, Nichttreffer oder Eignung von Daten und Ergebnissen externer Register-, Informations- oder Screeningdienste. Der Kunde prüft Ergebnisse, Quellen, Namensgleichheiten und deren Eignung für den konkreten Prüfzweck eigenverantwortlich.
(4) Soweit Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden über den Anbieter verarbeiten, erfolgt ihre Einbindung nach Maßgabe des AVV. Soweit Dienstleister Daten für eigene Zwecke verarbeiten, insbesondere Stripe im Rahmen der Zahlungsabwicklung, gelten deren eigene Bedingungen und Datenschutzhinweise. Der Anbieter trifft keine Aussage über Speicherorte, Verarbeitungsorte oder Transfermechanismen externer Anbieter, soweit diese nicht vertraglich vereinbart oder nachweislich bestätigt sind.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter strebt eine angemessene Verfügbarkeit der Plattform an. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
(2) Nicht als Ausfallzeit gelten insbesondere geplante Wartungsfenster, Sicherheitsmaßnahmen, notwendige Aktualisierungen, Störungen von Telekommunikationsnetzen, Ausfälle oder Einschränkungen von Drittleistungen sowie sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(3) Der Anbieter darf Wartungs-, Sicherheits-, Aktualisierungs- und Änderungsmaßnahmen durchführen. Planbare Wartungen werden, soweit möglich, mit angemessener Vorankündigung durchgeführt; Beeinträchtigungen werden auf ein angemessenes Maß begrenzt.
(4) Supportkanäle, Servicezeiten und gegebenenfalls Reaktionszeiten richten sich nach dem gebuchten Paket oder den unter info@soverra.de beziehungsweise auf soverra.de veröffentlichten Angaben.
§ 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV einschließlich der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen („TOM-Anlage“) ist vorrangig, soweit er Regelungen zur Auftragsverarbeitung enthält.
(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die von ihm in die Plattform eingestellten personenbezogenen Daten und gewährleistet deren rechtmäßige Verarbeitung. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen des Vertrags, des AVV, dokumentierter Weisungen und der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben.
§ 10 Vertraulichkeit und Rechte an Inhalten
(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.
(2) Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Software, Dokumentation, Gestaltung, Datenbanken und Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde behält alle Rechte an seinen Inhalten und Daten.
(3) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragslaufzeit die Rechte ein, die erforderlich sind, um Kundeninhalte zur Vertragserfüllung zu speichern, zu verarbeiten, zu übertragen, zu sichern und in Prüfakten oder Exporten darzustellen.
§ 11 Änderungen von Plattform, Paketen und AGB
(1) Der Anbieter darf Funktionen, Benutzeroberflächen, technische Komponenten und eingesetzte Dienstleister ändern, soweit dies zur Weiterentwicklung, Sicherheit, Fehlerbehebung, Anpassung an rechtliche oder technische Anforderungen oder aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die vereinbarten Kernfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(2) Der Anbieter darf diese AGB ändern, wenn ein triftiger Grund dies erfordert, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, technischen Rahmenbedingungen oder des Leistungsangebots, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der Anbieter informiert den Kunden über die Änderung in Textform mindestens 30 Tage vor ihrem geplanten Wirksamwerden.
(3) Bei wesentlichen, für den Kunden nachteiligen Änderungen der Plattform oder dieser AGB steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu, sofern der Anbieter die Beeinträchtigung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt. Hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung hinweisen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und läuft nach Wahl des Kunden für eine monatliche oder jährliche Laufzeit. Die konkret gewählte Laufzeit und das ausgewählte Paket ergeben sich aus der Buchung.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um die bei Buchung gewählte Laufzeit, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von fünf Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform oder über die hierfür bereitgestellte Kündigungsfunktion gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz angemessener Ankündigung fällige Vergütung nicht zahlt, seine gültige Zahlungsmethode nicht aufrechterhält, erheblich gegen Nutzungs- oder Mitwirkungspflichten verstößt oder die Plattform rechtswidrig nutzt.
§ 13 Datenexport und Löschung
(1) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit die im gebuchten Paket vorgesehenen Exportfunktionen nutzen. Soweit technisch verfügbar, stellt der Anbieter dem Kunden nach Vertragsende für 30 Tage einen angemessenen Datenexport bereit, sofern der Kunde sämtliche fälligen Vergütungen gezahlt hat.
(2) Nach Ablauf der Exportfrist löscht oder anonymisiert der Anbieter Kundeninhalte nach Maßgabe des AVV und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, soweit keine weitere Speicherung zur Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen erforderlich ist. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten und die Erfüllung eigener Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Die Verantwortung des Kunden nach § 6 sowie Einschränkungen und Abhängigkeiten von Drittleistungen nach § 7 bleiben unberührt.
§ 15 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungspflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze, Stromausfälle oder sonstige nicht von der betroffenen Partei zu vertretende Ereignisse.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende des Ereignisses. Soweit die Beeinträchtigung länger als 30 Tage andauert, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen außerordentlich kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit rechtlich zulässig, Nürnberg.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Anbieter
DARE Labs GmbH
Sulzbacher Str. 48
90489 Nürnberg
Deutschland
E-Mail: info@soverra.de
Telefon: 0911 47792590
Web: soverra.de
Geschäftsführer: Daniel Reichler · Amtsgericht Nürnberg, HRB 46374