Sie vermieten Geschäftsadressen. Damit sind Sie Verpflichteter.
Die Pflicht besteht seit Jahren — neu ist nur, wie wenig Zeit sie kosten muss. Soverra führt jeden Kunden durch Identifizierung, Beteiligtenprüfung und Risikoeinstufung und legt die Akte so ab, dass sie einer Prüfung standhält.
Die Grenze verläuft an der Adresse, nicht am Schreibtisch.
Entscheidend ist, ob Sie einer Gesellschaft eine Anschrift zur Verfügung stellen, die sie nach außen als ihre eigene führen kann. Genau an dieser Stelle liegen die meisten Fehleinschätzungen.
Von der Anfrage zur freigegebenen Adresse.
Der Kunde füllt selbst aus, Sie prüfen nur noch. Für einen einfachen Fall bleibt Ihr Anteil bei wenigen Minuten.
Viele Fälle, dünne Marge — die Minute pro Fall entscheidet.
Der Preis pro Fall ist klein
Eine Adresse kostet im Monat weniger als eine Stunde Sachbearbeitung. Eine generische KYC-Plattform mit Beraterprozess rechnet sich hier nicht — Soverra ist auf Durchlauf gebaut, nicht auf Einzelfallbetreuung.
Ihre Kunden sind Gesellschaften
Nicht Privatpersonen. Es geht um Registerauszüge, Gesellschafterlisten und wirtschaftlich Berechtigte hinter Holdingstrukturen — mit Fragebögen, die diesen Fall von Anfang an kennen.
Die Adresse ist das Risiko
Briefkastenfirmen sind das Muster, auf das die Aufsicht bei Ihnen schaut. Die Risikoeinstufung berücksichtigt darum Sitzverlegungen, kurze Historien und Strukturen ohne erkennbaren Geschäftsbetrieb.
Ab Werk einsatzbereit.
Kein Customizing-Projekt: die Kundentypen, Fragebögen und Dokumentenlisten für Adressleistungen sind vorkonfiguriert und lassen sich anpassen.
Nachweis, wenn die Aufsicht fragt
Jede Prüfung, jede Entscheidung und jeder Zugriff wird mit Zeitstempel und verantwortlicher Person protokolliert. Aus jedem Fall lässt sich eine vollständige Prüfakte als PDF exportieren — mit Identifizierungsnachweisen, Risikoeinstufung samt Begründung und Audit-Trail.
Sicherheit und DatenhaltungHäufige Fragen zu Adressleistungen
Bin ich verpflichtet, wenn ich nur die Adresse vermiete?
Die Adressleistung selbst ist der Auslöser. Wer einer Gesellschaft eine ladungsfähige Anschrift, einen Sitz oder eine Postanschrift bereitstellt, gilt als Dienstleister für Gesellschaften — unabhängig davon, ob zusätzlich Räume vermietet werden.
Muss ich mich registrieren, und wo?
Die Aufsicht liegt bei der zuständigen Landesbehörde, meist dem Regierungspräsidium oder der nach Landesrecht bestimmten Stelle. Zusätzlich ist die Registrierung im Meldeportal der FIU vorgesehen — auch dann, wenn nie eine Meldung abgegeben wird.
Was passiert bei einer Prüfung?
In der Regel werden einzelne Akten stichprobenweise angefordert, dazu der Nachweis interner Sicherungsmaßnahmen. Soverra liefert pro Fall ein geschlossenes Exportpaket, sodass Sie nicht aus Postfächern und Ordnern zusammensuchen müssen.
Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?
Vorgesehen sind fünf Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung, begrenzt auf höchstens zehn Jahre. Soverra berechnet die Frist je Fall, weist auf fällige Löschungen hin und dokumentiert die Löschung selbst. § 8 Abs. 4 GwG
Gilt das auch für Bestandskunden von früher?
Ja. Laufende Geschäftsbeziehungen sind fortlaufend zu überwachen und bei Anlass erneut zu prüfen. Für die Nacherfassung von Bestandsfällen gibt es einen eigenen Ablauf, der jeden Fall direkt mit einer Wiedervorlage versieht.
Ab € 0 starten, ab € 25 im Monat arbeiten.
Die vollständige Prüfstrecke ist in jedem Tarif enthalten — Sie zahlen nach aktiven Fällen und Nutzern. 30 Tage voller Funktionsumfang, ohne Zahlungsdaten.
Alle Tarife ansehenDiese Seite gibt Praxisinformationen, keine Rechtsberatung. Alle Angaben zu Normen sind im Entwurfsstand als prüfpflichtig markiert und werden vor Veröffentlichung fachlich kontrolliert.